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Antworten
auf häufig gestellte Fragen
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Was ist
Hospizarbeit?
"Im Mittelpunkt der
Hospizarbeit stehen sterbende Menschen und deren Angehörige mit ihren Bedürfnissen
und Rechten. Sie zielt vor allem auf Schmerztherapie, lindernde Pflege und
Zuwendung. Diese lebensbejahende Grundidee schließt aktive Sterbehilfe
aus.
Hospizarbeit zeichnet sich durch vier Schwerpunkte aus:
Die psychosoziale Begleitung umfasst die emotionale Unterstützung
der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Sie hilft bei der Verarbeitung der
Gefühle, die bei der Auseinandersetzung mit dem bevorstehenden Tod
auftreten. Sie unterstützt alle Betroffenen bei der Bewältigung
unerledigter Probleme.
Durch spirituelle Begleitung haben Sterbende die Möglichkeit, Raum
zu finden, sie selbst zu sein und ihr Leben bis zuletzt zu leben. Am
Lebensende stellt sich dann oft die Sinnfrage. Verstehen kann man den Tod
zwar nicht, man kann aber versuchen, diese Lebenserfahrung zu bestehen.
Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die
Trauerbegleitung.
Die Aufgabe der palliativen Medizin und der palliativen Pflege
ist es, Schmerzen und andere Beschwerden, die in der letzten
Lebensphase auftreten können, zu behandeln und zu lindern und dadurch die
Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Zu Hause zu sterben ist
der Wunsch der meisten Menschen. Dies zu ermöglichen ist das vorrangige
Ziel der Hospizbewegung. Entsprechend dem Grundsatz "ambulant vor
stationär" verstehen sich stationäre Hospize daher als Ergänzung
der ambulanten Hospizarbeit. Sie sind integraler Bestandteil eines
ambulanten ehrenamtlichen Hospizdienstes. (...)
Wesentliches Element der ambulanten Hospizarbeit ist die Sterbebegleitung
durch ehrenamtliche HospizhelferInnen. Sie werden in speziellen
Vorbereitungskursen geschult und selbst in regelmäßigen Treffen im Sinne
einer Supervision begleitet. Sie ermöglichen durch ihre Arbeit ein
Sterben zu Hause. (...)"
(M. Müller in "Hospiz- und Palliativführer 2002", ISBN
3-87360-540-6) |
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Was ist
Palliative Care?
Der Begriff "pallium"
kommt aus dem Lateinischen und wurde im Altrömischen für
"mantelähnlicher Umhang" gebraucht, "palliare" (Spätlat.)
bedeutet "bedecken". Das "schützende Einhüllen"
könnte eine etymologische Erklärung dafür sein, warum in der Medizin
der Begriff für die symptomatische Behandlung (Palliativmedizin)
verwendet wird, welche eingesetzt wird, wenn keine therapeutische
Behandlung mehr möglich ist.
Natürlich ist zunächst das Ziel allen medizinischen und
pflegerischen Handelns das Kurieren eines Patienten. Aber dieser kurative
Ansatz ist bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen, Vollbild AIDS oder
einigen unheilbaren neurologischen Erkrankungen nicht mehr praktikabel.
Hier kann es nicht mehr, rein körperlich gesehen, um Heilung gehen, eher
noch um ein "heil werden" in spiritueller Hinsicht. Spätestens
wenn eine solche Prognose aus medizinischer Sicht gestellt wird, kommt die
Palliative Medizin zum Einsatz, wenn auch einzelne Aspekte schon im Rahmen
einer noch kurativ ausgerichteten Therapie berücksichtigt werden sollten.
Nun geht es nicht mehr um die Heilung, sondern um ein schützendes und
bergendes Handeln, eine umhüllende – eben palliative – Versorgung.
Und so lässt sich auch erklären, warum Mittel zur Schmerzlinderung
"Palliativa" genannt werden. Während der englische Begriff "Palliative
Care" die Aspekte der palliativen Medizin, der palliativen
Pflege und der Seelsorge zu einem umfassenden, ganzheitlichen
Konzept vereint, wird im deutschen Sprachgebrauch zwischen palliativer
Medizin und palliativer Pflege getrennt, so dass es
nicht verwundert, dass man auch in Deutschland bevorzugt den englischen
Begriff "Palliative Care" verwendet. Er ist weltweit ein
feststehender Begriff, da das Wort "care" im Englischen eben
vielschichtiger ist als die deutsche Übersetzung "Pflege". Wohl
heißt Krankenpflege "nursing care", jedoch in einem Satz wie
zum Beispiel: "I care for you" kommen die weiteren Bedeutungen
des Begriffes zum Ausdruck, eben "Ich sorge mich um dich, du bist mir
wichtig". Und mit dieser Bedeutung von "care" können sich
in der Palliative Care auch andere Professionen als die Krankenpflege
wiederfinden. Schließlich ist das Betreuungsziel ein ganzheitliches, das
von einem multidisziplinären Team angestrebt wird. Dazu gehören Ärzte,
Pflegepersonal (darunter solche mit einer Ausbildung zur
Palliative-Care-Fachkraft), Sozialarbeiter, Psychologen, Seelsorger,
Physiotherapeuten und ehrenamtliche Hospizhelfer.
Gemeinsames Betreuungsziel ist eine ausreichende Symptomkontrolle
und weitestgehende Schmerzfreiheit, die es dem Patienten
ermöglicht, sich mit dem bevorstehenden Tod auseinander zu
setzen und in Würde zu sterben. |
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Was ist
ein ambulantes Hospiz?
Ambulante Hospize leisten
ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung - kurz: Hospizarbeit (s.o.).
Man unterscheidet entsprechend den Definitionen des
DHPV:
1. Ambulante Hospizinitiative und
Hospizgruppe
Aufgaben:
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
und/oder psycho-soziale Begleitung durch geschulte ehrenamtliche
HospizhelferInnen
und/oder Trauerbegleitung
2. Ambulanter Hospizdienst (AHD)
Aufgaben (zusätzlich zu 1):
Psycho-soziale Beratung
Sterbebegleitung, Trauerbegleitung, Angehörigenbegleitung
Durchführung, bzw. Vermittlung von HospizhelferInnenschulung
Öffentlichkeitsarbeit
Strukturqualität
Qualifizierte Mitarbeiter (mind. 10 geschulte, einsatzbereite
Ehrenamtliche; mind. 0,5 hauptamtliche, fachlich qualifizierte
Koordinatoren)
Hospizbüro
Erreichbarkeit zu festen Bürozeiten
Prozessqualität
Geeignetes Dokumentationssystem inkl. Beteiligung an der
standardisierten Dokumentation der BAG-Hospiz
Interne und externe Qualitätssicherung (Hospizhelferbegleitung,
Supervision, Fortbildung)
Ergebnisqualität
Evaluation im Rahmen der standardisierten BAG-Dokumentation
3. Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst
(AHPB)
Aufgaben (zusätzlich zu 1 und 2):
Beratung bezüglich palliativ-pflegerischer Maßnahmen in Abstimmung
mit behandelnden ÄrztInnen und beteiligten Pflegediensten
Vermittlung weitergehender Hilfen
Strukturqualität
Fachlich qualifizierte psycho-soziale Beratung
Mindestens 0,5 hauptamtliche Palliative-Care-Pflegefachkräfte
Prozessqualität
Beratungsplanung
Geeignetes Dokumentationssystem (inkl. Beteiligung der standardisierten
AHD-Dokumentation der BAG-Hospiz)
Interne und externe Qualitätssicherung (regelmäßige Fort- und
Weiterbildung in palliativer Pflege sowie angemessene Praxisbegleitung
und Supervision)
Aufbau und Beteiligung am Netzwerk Hospiz
Ergebnisqualität
Einsatz von Instrumenten zur Selbst- und Fremdeinschätzung (z.B.
Symptome, Lebensqualität, Zufriedenheit)
Evaluation im Rahmen der standardisierten BAG-Dokumentation
4. Ambulanter Hospiz- und Palliativ-
Pflegedienst (AHPP)
Aufgaben (zusätzlich zu 1, 2
und 3):
palliativ-pflegerische Versorgung in enger Abstimmung mit
behandelnden Ärzten
Grundpflege bei Bedarf
Gegebenenfalls Anleitung von Angehörigen bei palliativ-pflegerischen Maßnahmen
Strukturqualität
Qualifiziertes Personal (mindestens 3 hauptamtliche Palliative-Care
Pflegefachkräfte)
24 Stunden Einsatzbereitschaft
instrumentelle Ausstattung (in Anlehnung an §37 und § 39 a SGB V)
Anbindung eines palliativ-medizinischen Konsiliardienstes
Prozessqualität
Beratungs- bzw. Pflegeplanung
Geeignetes Dokumentationssystem (inkl. Beteiligung der standardisierten
Dokumentation der BAG-Hospiz)
Interne und externe Qualitätssicherung (regelmäßige Fort- und
Weiterbildung in palliativer Pflege sowie angemessene Praxisbegleitung
und Supervision)
Ergebnisqualität
Einsatz von Instrumenten zur Selbst- und Fremdeinschätzung (z.B.
Symptome, Lebensqualität, Zufriedenheit)
Evaluation im Rahmen der standardisierten BAG-Dokumentation.
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Was ist ein
stationäres Hospiz?
Stationäre Hospize sind
selbständige Einrichtungen mit dem eigenständigen Versorgungsauftrag,
für Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase
palliativ-medizinische Behandlung zu erbringen.
Sie sind kleine Einrichtungen mit
familiärem Charakter mit in der Regel höchstens 16 Plätzen,
wobei die räumliche Gestaltung der Einrichtung auf die
besonderen Bedürfnisse schwer kranker sterbender Menschen
auszurichten ist.
Stationäre Hospize verfügen über
eine besondere Ausstattung, die eine palliativ-medizinische,
palliativ-pflegerische, soziale sowie geistig-seelische
Versorgung gewährleistet. Sie sind integraler Bestandteil eines
ambulanten ehrenamtlichen Hospizdienstes.
Ziel der stationären Hospizarbeit
ist es, eine Pflege und Begleitung (palliativ- medizinische
Behandlung und Pflege) anzubieten, welche die Lebensqualität des
sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und
aktive Sterbehilfe ausschließt.
(nach § 39a
Satz 4 SGB V) |
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Was ist eine
Palliativstation?
Palliativstationen sind
eigenständige, an ein Krankenhaus angebundene oder integrierte Stationen.
Aufgenommen werden Patienten mit einer inkurablen fortgeschrittenen
Erkrankung und Symptomen, wie z.B. Schmerzen, anderen Symptomen oder
psycho-sozialen Problemen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen.
Neben ärztlicher und pflegerischer Behandlung ist eine enge
Zusammenarbeit mit Seelsorgern, Sozialarbeitern, Psychologen,
Physiotherapeuten und anderen Berufsgruppen erforderlich. Die Entlassung
des Patienten in die häusliche Umgebung mit ausreichender Symptomkontrolle ist das
Ziel der Behandlung.
(Quelle: "Hospiz- und Palliativführer 2002", ISBN 3-87360-540-6) |
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Was sind Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten,
insbesondere Vordrucke, im Bereich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung. Der Markt an Formularen und Anbietern ist
unüberschaubar, und für den Laien ist es schwer zu beurteilen, mit welchen
Vordrucken und Serviceleistungen gerade die eigenen Vorstellungen sicher
umgesetzt werden können.
Die
Patientenverfügung
Wir möchten nicht zusätzlich zu den vielen
tausend eine weitere Patientenverfügung formulieren, sondern vielmehr ein
paar Tipps geben, worauf es sich zu achten lohnt.
Warum eine Patientenverfügung?
Viele Menschen unserer Zeit denken mit großer
Besorgnis und Angst daran, durch Krankheit oder Unfall in eine Situation
zu geraten, in der sie selbst ihre Interessen nicht mehr vertreten können.
Sie haben größte Bedenken, ausgeliefert und wehrlos einer medizinischen
Maschinerie unterworfen zu sein, in der ihre Würde nicht mehr gewahrt
wird.
Deshalb möchten sie vorbeugen, möchten in
gesunden Tagen für einen solchen Fall Vorsorge betreiben.
Einige dieser Bedenken sind sicher
gerechtfertigt und durch konkrete Erfahrungen begründet. Jedoch muss hier
betont werden, dass die Patientenverfügung keine Waffe ist, mit der man
sich vor Übergriffen von Seiten rücksichtsloser Mediziner oder
Pflegekräfte schützen muss.
In den allermeisten Fällen ist eine
schriftliche Patientenverfügung gar nicht nötig, da sich Ehepartner oder
Angehörige in einem ganz normalen Gespräch auf einer ganz normalen
zwischenmenschlichen Ebene mit dem behandelnden Arzt oder den zuständigen
Pflegepersonen einigen können, wie in Zukunft therapeutisch oder
pflegerisch vorgegangen werden sollte.
Die Patientenverfügung ist in diesen Fällen
aber dennoch ein wertvolles Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung, die es
allen Beteiligten - nicht zuletzt auch den Angehörigen - leichter machen
kann, einen auf Wunsch des Patienten eingeschlagenen Weg vor dem eigenen
Gewissen zu vertreten, denn die Entscheidungen, die in solch schweren
Krankheitsphasen getroffen werden müssen, sind nicht leicht zu tragen.
Immer wieder gibt es aber Fälle, in denen es
den Angehörigen nicht gelingt, den behandelnden Arzt davon zu überzeugen,
dass der Wille des Patienten in einer bestimmten Situation auf eine andere
Behandlung gerichtet gewesen wäre.
Hier stehen dann der von den Angehörigen
vorgetragene, nicht belegbare Patientenwille der ärztlichen Einschätzung
gegenüber.
Dies sind dann die Momente im Leben, in denen
man eine Patientenverfügung braucht.
Was ist beim Verfassen einer
Patientenverfügung zu beachten?
- Aus praktischen und
aus Beweisgründen ist die Patientenverfügung schriftlich abzufassen und
eigenhändig zu unterschreiben mit Angabe von Ort und Datum. Hierbei
können Sie Vordrucke verwenden. Günstiger ist es allerdings, einige
Passagen oder die ganze Verfügung selbst, und zwar handschriftlich, zu
formulieren. Je mehr eigene Anteile in der Verfügung enthalten sind,
desto klarer wird, dass Sie sich wirklich intensiv mit der Thematik
auseinandergesetzt haben und nicht nur aus einem Affekt heraus ein paar
Kreuzchen auf einem Vordruck gemacht haben.
- Die Patientenverfügung
sollte zusätzlich von einem Zeugen unterschrieben werden, zum Beispiel
Ihrem Hausarzt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht
erforderlich.
- Beziehen sie sich auf
konkrete Situationen. Wissen Sie von einer schweren Erkrankung und deren
eventuellen Verlauf? Dann beziehen sie sich ruhig darauf, natürlich kann
dann doch alles ganz anders kommen.
- Sie können in der
Patientenverfügung bestimmen, was sie alles nicht wollen (Beatmung,
Dialyse, Transfusionen, Transplantationen etc…), sollten aber von
voreiligen Verzichtserklärungen absehen.
- Sie können auch
bestimmen, was Sie alles wollen (Schmerztherapie, Palliative Pflege,
Seelsorge, Organtransplantation etc…)
- Natürlich können Sie
nichts durch Ihre Patientenverfügung erwirken, was ungesetzlich ist
(z.B. Euthanasie).
- Machen Sie durchaus
auf Ihre persönliche Motivation aufmerksam. Ihre religiösen oder
weltanschaulichen Ansichten ändern sich sicher nicht alle zwei Jahre und
unterstreichen Ihren Willen.
- Trotzdem sollten Sie
gelegentlich, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift
bekräftigen, dass das Formulierte immer noch Ihre Meinung ist,
insbesondere, wenn es sich um ein vorgedrucktes Formular handelt.
- Sie brauchen die
Patientenverfügung nicht bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen!
Einzige Ausnahme: wenn in der Vollmacht die Verwaltung von Immobilien
eingeschlossen ist, dann muss das Ganze zum Notar.
- Es ist sinnvoll, Ihren
Hausarzt zu informieren bzw. eine Kopie der Patientenverfügung bei ihm
zu hinterlegen.
- Die beste Verfügung
nützt nichts, wenn niemand davon Kenntnis hat, dass sie existiert.
Oftmals ist ein kleiner Ausweis oder eine Karte Bestandteil der
Patientenverfügung, die darauf hinweist, dass Sie eine solche besitzen.
Gut, wenn dann jemand weiß, wo sie zu Hause liegt. Die Karte können Sie
in Ihrem Portemonnaie oder bei Ihrem Personalausweis mit sich führen.
Bei manchen guten Anbietern ist eine
individuelle Beratung möglich. Auch beim Hospiz-Verein Bergstrasse e.V.
können Sie Vordrucke für Patientenverfügungen erhalten, mit konkreten
Fragen oder Anliegen beraten werden bzw. sich weiterführende Literatur
entleihen.
Die
Vorsorgevollmacht
Wie die konkrete Situation, in der die
Patientenverfügung zum Einsatz kommt, letztendlich aussehen wird, weiß
niemand mit Bestimmtheit zu sagen. Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu
bestimmen, der im Ernstfall Ihre Interessen wahrnimmt.
Hierzu eignet sich die Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist ein starkes
Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten
in allen Lebensbereichen zu regeln. Sie sollte mit der Patientenverfügung
kombiniert sein. Der/die Bevollmächtigte kann sofort Ihre Interessen
vertreten.
- Die Vorsorgevollmacht
ist schriftlich abzufassen und eigenhändig zu unterschreiben mit Angabe
von Ort und Datum. Hierbei können Sie Vordrucke verwenden.
- Die Vorsorgevollmacht
muss klar abgefasst werden, um Missverständnisse auszuschließen. Auch
wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht umfassende
Vertretungsmacht für alle Lebensbereiche erteilen, sollten Sie die
Aufgaben konkret und unmissverständlich benennen.
- Die Person Ihres
Vertrauens, die auf der Vorsorgevollmacht angegeben ist, sollte diese
auch unterschreiben. Intensive Gespräche sollten dem voraus gehen.
- Die Vorsorgevollmacht
sollte von einem Zeugen unterschrieben werden. Der Zeuge darf aber
nicht die Person sein, die Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht als
Bevollmächtigten angegeben haben.
- Eine notarielle
Beurkundung ist nicht erforderlich.
- Zusätzlich sollten Sie
gelegentlich, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift
bekräftigen, dass das Formulierte immer noch Ihre Meinung ist.
- Die Vorsorgevollmacht
sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren sowie dem
Bevollmächtigten eine Kopie zur Aufbewahrung überlassen.
Die
Betreuungsverfügung
Das Ziel einer Betreuungsverfügung ist es,
eine Person des Vertrauens zu benennen, die im Fall einer eigenen
Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit dann vom Vormundschaftsgericht zum
Betreuer ernannt werden würde.
- Die
Betreuungsverfügung ist schriftlich abzufassen und eigenhändig zu
unterschreiben mit Angabe von Ort und Datum. Hierbei können Sie
Vordrucke verwenden. Sie können auch eine Kombination
Patientenverfügung/Betreuungsverfügung wählen.
- Die Person Ihres
Vertrauens, die auf der Betreuungsverfügung angegeben ist, sollte diese
auch unterschreiben. Intensive Gespräche sollten dem voraus gehen.
- Die
Betreuungsverfügung sollte von einem Zeugen unterschrieben werden. Der
Zeuge darf aber nicht die Person sein, die Sie in Ihrer
Betreuungsverfügung als gewünschten Betreuer angegeben haben.
- Zusätzlich sollten Sie
gelegentlich, z.B. alle zwei Jahre, durch eine erneute Unterschrift
bekräftigen, dass das Formulierte immer noch Ihre Meinung ist.
- Eine notarielle
Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Sie ist aber in den Fällen
anzuraten, wenn im vermögensrechtlichen Bereich eine umfassendere
Vollmacht erteilt werden soll.
- Die
Betreuungsverfügung sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen
aufbewahren sowie dem gewünschten Betreuer eine Kopie zur Aufbewahrung
überlassen.
Ein Betreuer wird vom
Vormundschaftsgericht als solcher bestellt und muss diesem auch
kontinuierlich über alle Vorgänge (insbesondere finanziellen
Transaktionen) Rechenschaft ablegen. Wenn es sich um einen fremden
Menschen handelt, ist das sicher auch sinnvoll. Sie sollten jedoch
bedenken, dass auch Ihr Ehepartner dann über jeden neuen Pyjama und dessen
Preis Rechenschaft ablegen müsste. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne.
Wann eine Betreuung vorteilhaft und sinnvoll ist, und welche Bereiche eine
Betreuung umfassen kann, darüber gibt der Betreuungs-Verein Auskunft:
http://www.sozialwegweiser.de/einri.htm
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