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Unser Leben ist verrechtlicht.
Dies sollten auch Senioren bedenken, wenn sie persönliche Dinge regeln wollen.
Etwa 75 % der Bundesbürger
haben kein Testament. Bei den bereits errichteten Testamenten ist die
Fehlerquote sehr hoch. Überlassen Sie die Zukunft Ihres Vermögens nicht dem
Zufall. Bestimmen Sie, was mit dem, was Sie in langen Jahren erarbeitet haben,
noch zu Ihren Lebzeiten oder im Erbfall zu geschehen hat. Ein sinnvoll
verfasstes Testament hilft, die Existenz Ihrer Erben zu sichern und Streit zu
vermeiden.
Dabei sollten Sie sich Zeit nehmen und sich in aller Ruhe beraten lassen.
In geeigneten Fällen kann es sinnvoll sein, dass bei der Beratung auch die
Familienangehörigen anwesend sind, die Sie bedenken möchten. Dadurch können
persönliche Wünsche der Angehörigen berücksichtigt und Ihr letzter Wille so
gestaltet werden, dass so weit wie möglich später „Familienstreit“ vermieden
wird.
Wie kann ich meinen letzten
Willen verbindlich regeln?
Sie können ein Testament handschriftlich aufsetzen und unterschreiben mit Angabe von Ort und Datum.
Ehegatten können dies auch gemeinsam tun, indem ein Ehegatte das Testament
handschriftlich niederlegt und beide Ehegatten das Testament unterzeichnen.
Wie kann ich mein Testament
ändern oder aufheben?
Wenn Sie ein Einzeltestament
haben, können Sie es für ungültig erklären. Es wäre aber besser, wenn Sie es
zerreißen und in den Mülleimer werfen. Auch wenn Sie nur etwas ändern wollen,
schreiben Sie ein komplett neues Testament und vernichten das alte.
Wenn Sie ein gemeinschaftliches
Testament oder einen Erbvertrag haben, können Sie dieses nur mit Ihrem Ehegatten
oder Vertragspartner ändern.
Was geschieht, wenn man ohne
Testament verstirbt?
Für diesen Fall ist einiges
geregelt per Gesetz. In erster Linie erben die Ehepartner und die Kinder, danach
die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad.
Nur: Nicht immer ist einem der
nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und
Streit, Argwohn und Neid verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die
Dinge nach Ihrem Tod entwickeln.
Ich lebe ohne Trauschein mit
meiner Lebensgefährtin. Benötige ich ein Testament?
Ja. Ihr Lebensgefährte kann
ohne Testament nicht erben. Wenn es dann zum Streit mit den Erben kommt, wird er
nicht nur den Haushalt, sondern auch die ganze Wohnung verlieren, was durch ein
Testament verhindert werden kann.
Ich bin verheiratet, wir
haben keinen Ehevertrag und wir haben zwei Kinder. Benötige ich ein Testament?
Ohne ein Testament geht Ihr
gesamtes Vermögen anteilig auf Ihren Ehegatten und Ihre Kinder über. Ihr
Ehegatte erhält die Hälfte Ihres Vermögens, die Kinder jeweils ein Viertel.
Nachteil dieser Regelung ist, dass nach Ihrem Tod zwischen Ihrem Ehegatten und
den Kindern eine Erbengemeinschaft besteht. Können sich Ihre Kinder mit Ihrem
Ehegatten nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen, muss Ihr Vermögen
zwangsweise auseinandergesetzt werden. Bei Immobilien bedeutet dies regelmäßig,
dass der Familienbesitz verkauft werden muss. Ihr Ehegatte verliert also im
schlechtesten Fall seinen Wohnsitz. All diesen Problemen kann man durch eine
sinnvolle Testamentsgestaltung aus dem Weg gehen. Daher wird ein Testament
regelmäßig unerlässlich sein.
Was ist eigentlich ein
Pflichtteilsanspruch?
Gerade weil man im Testament
jedem beliebigen Dritten Vermögenswerte zuwenden kann, will das Gesetz mit dem
„Pflichtteilsanspruch“ einem bestimmten Personenkreis eine Mindestbeteiligung am
Nachlass sichern. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Kinder und
–wenn keine Kinder vorhanden sind- die Eltern.
Der Pflichtteilsberechtigte hat
nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Hälfte der
gesetzlichen Erbquote.
Dieser Anspruch kann auch nicht
durch eine „Enterbung“ ausgeschlossen werden.
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