Home

Startseite / Aktuelles
Sitemap
Kontakt / Impressum
Wegbeschreibung

 
Der Verein
Konzept
Satzung
Wir stellen uns vor
Mitgliedschaft
Spenden
 
Das Hospiz
Stationäres Hospiz Bergstraße
 
Die Stiftung
Hospiz-Stiftung Bergstraße
 
Unsere Angebote
Palliativ-Care-Beratung
Sterbebegleitung
Trauerbegleitung
Hospizhelferkurse
Vorträge / Seminare
Schüler- und Praktikanteneinsatz
Ehrenamtscafé
Café für Trauernde

Trauerfrühstück
 
HVB-Infos
Hospizbriefe und Quartalsbriefe
Jahresberichte
Häufig gestellte Fragen
erbrechtliche Fragen
 
Zum Stöbern
Texte, Gedichte
Humor im Hospiz
Bildergalerie (Ausstellung)
Power-Point-Präsentationen
 
Allgemein-Hospizliches
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
Hospiz- und PalliativVerband Hessen e.V.
(HPVH)

Der Hospiz-Verlag ist
Partner des Deutschen
Hospiz- und
PalliativVerbandes e.V.

 

Letzte Aktualisierung: 15.02.2012

   

Wir bedanken uns bei unserem Mitglied
Rechtsanwältin Jennifer Bening
von der Kanzlei
Bening & Bening
in Bensheim – Auerbach
für folgenden Text:

 

Erbrechtliche Fragen

 

Unser Leben ist verrechtlicht. Dies sollten auch Senioren bedenken, wenn sie persönliche Dinge regeln wollen.

Etwa 75 % der Bundesbürger haben kein Testament. Bei den bereits errichteten Testamenten ist die Fehlerquote sehr hoch. Überlassen Sie die Zukunft Ihres Vermögens nicht dem Zufall. Bestimmen Sie, was mit dem, was Sie in langen Jahren erarbeitet haben, noch zu Ihren Lebzeiten oder im Erbfall zu geschehen hat. Ein sinnvoll verfasstes Testament hilft, die Existenz Ihrer Erben zu sichern und Streit zu vermeiden.
Dabei sollten Sie sich Zeit nehmen und sich in aller Ruhe beraten lassen.
In geeigneten Fällen kann es sinnvoll sein, dass bei der Beratung auch die Familienangehörigen anwesend sind, die Sie bedenken möchten. Dadurch können persönliche Wünsche der Angehörigen berücksichtigt und Ihr letzter Wille so gestaltet werden, dass so weit wie möglich später „Familienstreit“ vermieden wird.

Wie kann ich meinen letzten Willen verbindlich regeln?

Sie können ein Testament handschriftlich aufsetzen und unterschreiben mit Angabe von Ort und Datum. Ehegatten können dies auch gemeinsam tun, indem ein Ehegatte das Testament handschriftlich niederlegt und beide Ehegatten das Testament unterzeichnen.  

 

Wie kann ich mein Testament ändern oder aufheben?

Wenn Sie ein Einzeltestament haben, können Sie es für ungültig erklären. Es wäre aber besser, wenn Sie es zerreißen und in den Mülleimer werfen. Auch wenn Sie nur etwas ändern wollen, schreiben Sie ein komplett neues Testament und vernichten das alte.

Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag haben, können Sie dieses nur mit Ihrem Ehegatten oder Vertragspartner ändern.

 

Was geschieht, wenn man ohne Testament verstirbt?

Für diesen Fall ist einiges geregelt per Gesetz. In erster Linie erben die Ehepartner und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad.

Nur: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Argwohn und Neid verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln.

 

Ich lebe ohne Trauschein mit meiner Lebensgefährtin. Benötige ich ein Testament?

Ja. Ihr Lebensgefährte kann ohne Testament nicht erben. Wenn es dann zum Streit mit den Erben kommt, wird er nicht nur den Haushalt, sondern auch die ganze Wohnung verlieren, was durch ein Testament verhindert werden kann.

 

Ich bin verheiratet, wir haben keinen Ehevertrag und wir haben zwei Kinder. Benötige ich ein Testament?

Ohne ein Testament geht Ihr gesamtes Vermögen anteilig auf Ihren Ehegatten und Ihre Kinder über. Ihr Ehegatte erhält die Hälfte Ihres Vermögens, die Kinder jeweils ein Viertel. Nachteil dieser Regelung ist, dass nach Ihrem Tod zwischen Ihrem Ehegatten und den Kindern eine Erbengemeinschaft besteht. Können sich Ihre Kinder mit Ihrem Ehegatten nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen, muss Ihr Vermögen zwangsweise auseinandergesetzt werden. Bei Immobilien bedeutet dies regelmäßig, dass der Familienbesitz verkauft werden muss. Ihr Ehegatte verliert also im schlechtesten Fall seinen Wohnsitz. All diesen Problemen kann man durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung aus dem Weg gehen. Daher wird ein Testament regelmäßig unerlässlich sein.  

 

Was ist eigentlich ein Pflichtteilsanspruch?

Gerade weil man im Testament jedem beliebigen Dritten Vermögenswerte zuwenden kann, will das Gesetz mit dem „Pflichtteilsanspruch“ einem bestimmten Personenkreis eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Kinder und –wenn keine Kinder vorhanden sind- die Eltern.

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Dieser Anspruch kann auch nicht durch eine „Enterbung“ ausgeschlossen werden.